Kirchenvorstandswahl 2025

Am 26. Oktober 2025 werden nach 6 Jahren die Kirchenvorstände in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck neu gewählt.

Auf dieser Seite werden wir Sie bis zur Wahl über die für unseren Kirchenkreis über die wichtigen Themen informieren und hoffentlich motivieren - um als Kandidatin oder Kandidat zur Verfügung zu stehen und/oder an der Wahl im Oktober 2025 teilzunehmen.

Auch die Landeskirche stellt die zentralen Infos ebenfalls auf einer Sonderseite zusammen: www.zeichensetzen2025.de.

Ingrid Zeisberg-Heinemann und Johannes Ickler sind Kirchenvorstände in Bad Emstal-Sand.

Kandidatur für den Kirchenvorstand:

So geht das mit der Wahl

Pfarrerin Ulrike Joachimi Beschreibung Beauftragte für die Kirchenvorstandswahl

2025 ist Kirchenvorstandswahl: Am 26. Oktober entscheiden die Gemeindeglieder, wer sie in den nächsten sechs Jahren vertreten wird. Reinhard Berger stellte 10 Fragen an Pfarrerin Ulrike Joachimi, Beauftragte für die Kirchenvorstandswahl beim Landeskirchenamt.

Müssen Kandidaten in der Gemeinde wohnen, in der sie zur Wahl stehen?

Sie müssen der Kirchengemeinde angehören.

Können sich Kandidaten selbst vorschlagen?

Ja, Sie brauchen mindestens 10 Unterschriften von wahlberechtigten Gemeindegliedern, in Gemeinden unter 1000 Mitgliedern mindestens 5 Unterschriften.

Wie alt muss ein Kandidat mindestens bzw. höchstens sein, um gewählt zu werden?

Das Mindestalter ist 18 Jahre. Nach oben gibt es keine Grenze.

Welche beruflichen Voraussetzungen müssen Kandidaten haben?

Sie brauchen keine besonderen beruflichen Voraussetzungen. Eine theologische Ausbildung ist also nicht erforderlich.

Bekommen Mitglieder des Kirchenvorstandes ein Honorar?

Nein, aber ihnen werden Ausgaben erstattet, die mit ihrem Amt zu tun haben.

Neu ist, dass die Kirchenvorstände geschlechtergerecht besetzt werden sollen. In einigen Kirchenvorständen gibt es bislang fast nur Frauen. Wenn das so bliebe, würden diese Kirchenvorstände abgeschafft?

Nein, weil es eine Soll- und keine Mussbestimmung ist. Hintergrund ist, dass beide Geschlechter vertreten sein sollen von Menschen, die aus verschiedenen Blickwinkeln auf die Gemeinde schauen.

Wie viele Mitglieder hat ein Kirchenvorstand und was passiert, wenn sich zu wenige Kandidaten melden?

Ein Kirchenvorstand hat mindestens vier und höchstens 15 gewählte Mitglieder, darunter – und das ist neu – auch Verwandte. Wenn es zu wenige Kandidaten geben sollte, würde die Wahl abgesagt.

Und dann?

Möglich ist die Zusammenlegung mit einer Nachbarkirchengemeinde.

Wenn ein Kandidat nicht gewählt wird, kann er vom neuen Kirchenvorstand nachträglich berufen werden. Wäre das nicht eine Verfälschung des Wählerwillens?

Das finde ich nicht. Hintergrund ist, dass Menschen mit bestimmten Eignungen berufen werden dürfen, damit der Vorstand für alle ihm obliegenden Aufgaben qualifiziert ist. Zum Beispiel Jugendliche ab 14 Jahre. Stimmberechtigt sind sie aber erst ab 18.

Wie lange dauert eine Legislaturperiode, und kann ein Kandidat vorher aussteigen?

Die Wahlperiode dauert sechs Jahre. Aus persönlichen Gründen kann ein gewähltes oder berufenes Mitglied die Arbeit niederlegen.

Meilensteine auf dem Weg zu neuen Kirchenvorständen

Die Wahlen zum Kirchenvorstand sind in der der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck durch die Grundordnung, das Kirchengesetz über die Wahl und Berufung zum Kirchenvorstand und die Verordnung über das Online-Wahlverfahren bei den Kirchenvorstandswahlen geregelt.

Daraus ergibt sich folgender Zeitplan bis zur Verabschiedung der amtierenden und die Einführung der neuen Kirchenvorstände:

Wann: 28.02.2025

Was: Frist für die Beantragung und Meldung der Größe des neuen Kirchenvorstands, der Anzahl der Stimmbezirke, Wahllokale und deren Öffnungszeiten an das Kirchenkreisamt und den Kirchenkreisvorstand

Wer: Kirchenvorstand

Wann: 20.03.2025

Was: Frist für die Genehmigung der Größen der Kirchenvorstände, Stimmbezirke und Wahllokale

Wer: Kirchenkreisvorstand

Wann: 25.05.2025

Was: Wahlvorschläge können eingereicht werden (bis 15.06.2025)

Wer: Gemeindeglieder

Wann: 16.06.2025

Was: Prüfung der Wahlvorschläge und Aufstellung der Stimmliste (bis 29.06.2025)

Wer: Kirchenvorstand

Wann: 22.06.2025

Was: Auslegung der Wählerlisten in den Pfarrämtern (bis 29.06.2025)

Wer: Pfarramt

Wann: 30.06.2025

Was: Übermittlung der Stimmlisten an das Kirchenkreisamt

Wer: Kirchenvorstand

Wann: 26.09.2025

Was: Beginn von Online-Wahl und Briefwahl

Wer: Wahlberechtigte

Wann: 28.09.2025

Was: Aufruf zur Wahl mit Bekanntgabe der Kandidierenden

Wer: Pfarramt

Wann: 19.10.2025

Was: Ende der Online-Wahl

Wer: Wahlberechtigte

Wann: 26.10.2025

Was: Urnenwahl und letzte Abgabemöglichkeit für Briefwahlstimmen

Wer: Wahlvorstände

Wann: 02.11.2025

Was: Bekanntgabe der Gewählten im Gottesdienst

Wer: Pfarramt

Wann: 09.11.2025

Was: Ende der Widerspruchsfrist gegen das Wahlergebnis

Wer: Wahlberechtigte

Wann: 09.11.2025

Was: Zeitraum zur Verabschiedung und Einführung der Kirchenvorstände (bis 25.01.2026

Wer: Pfarramt