Die Kreissynode
Die Kreissynode ist das "Parlament" des Kirchenkreises. Sie hat folgende Aufgaben:
- Förderung der Gemeinschaft der Gemeinden,
- Stellungnehmen zu wichtigen Vorgängen und Zuständen,
- Eintreten, für die Erfüllung des Auftrags der Kirche in der Öffentlichkeit,
- Sorge für möglichst einheitliches Verfahren auf dem Gebiet der kirchlichen
- Lebensordnung und der Amtshandlungen,
- Unterstützung der kirchlichen Werke,
- Förderung der Verbundenheit der Kirchengemeinden mit der Landeskirche.
- Ausschreibung der Kreisumlage,
- Beschluss des Haushalts,
- Feststellung des Jahresabschlusses,
- Entlastung des Kirchenkreisvorstandes,
- Beschluss des Pfarrstellenplans,
- Schluss von kirchenrechtlichen Vereinbarungen,
- Beschluss der Kirchenkreissatzung,
- Wahl der Mitglieder in die Landessynode.
Mitglieder
Aktuell gehören ihr 93 Personen an. Sie setzt sich zusammen aus:
- dem Dekan
- von den Kirchenvorständen gewählten Mitgliedern (abhängig von der Größe der Kirchengemeinde bzw. des Kirchspiels),
- gewählten Gemeindepfarrerinnen und -pfarrern (abhängig von der Größe des Kooperationsraums),
- vier Pfarrerinnen und Pfarrer des Kirchenkreises, die eine Kirchenkreis- oder landeskirchliche Pfarrstelle innehaben,
- Landessynodale, die im Kirchenkreis ihren Wohnsitz haben, aber nicht gleichzeitig der Kreissynode angehören,
- weiteren Mitgliedern, die vom Kirchenkreisvorstand berufen werden.